Stadtarchiv Dresden: Wie viel Dich die Gebührenverordnung kostet

Seit dem 6. März 2016 gilt für das Stadtarchiv Dresden eine neue Gebührensatzung. Aber was bedeutet das für Dich als Archivnutzer genau? Was ist teurer geworden? Welche Vor- und Nachteile bringt die Neuerung mit sich? Ich habe mir das mal genauer angeschaut und für Dich das Wichtigste in diesem Beitrag zusammengefasst.

Die neue Archivgebührensatzung der Stadt Dresden erscheint in einer völligen Neubearbeitung. Nach Aussagen der Stadtarchivs erfolgte damit eine längst überfällige Überarbeitung, mit der auch zukünftige Entwicklungen mit bedacht wurden. Neben Gebührenerhöhungen sind neue Leistungen dazugekommen und bestehende werden in der Satzung sowie der Gebührenübersicht „vereinfacht“ dargelegt. Sofern man bei Gesetzestexten und Verordnungen von „vereinfacht“ sprechen kann. Alles in allem wurde inhaltlich gekürzt und zusammengefasst, so dass das neue Gebührenverzeichnis nun auf nur einer A4-Seite Platz findet. Ob das für Archivnutzer gut oder schlecht ist, fragst Du Dich? Schaue und urteile selbst. Bevor ich jedoch einzelne Änderungen erläutere, hier zunächst der Verweis auf die geltende Gebührenordnung: Gebührensatzung Archiv

Was besonders hervorgehoben werden muss

In der neuen Gebührenübersicht findet sich keine Unterscheidung mehr nach Zweck der Nutzung. Für alle Archivbesucher, egal ob diese private, privat familienkundliche, Forschungen in Erbschafts- und Eigentumsangelegenheiten oder gewerbliche Zwecke verfolgen, gilt ab sofort ein einheitliche Nutzungsgebühr von 10 Euro pro Tag.

Ebenfalls wird nicht mehr bei den Nutzungsgebühren für einen Benutzungstag, mehrere Benutzungstage oder einer längeren Nutzung (Monats- bzw. Jahresgebühr) unterschieden. Auch hier erfolgte eine Vereinheitlichung des zu zahlenden Beitrags von 10 Euro pro Tag. Solltest Du einen längeren Aufenthalt im Archiv planen, gibt es sicher auch hier einen Lösungsweg. Meine Empfehlung: Spreche die Mitarbeiter des Archivs einfach darauf an.

Völlig neu ist die Gebühr für die alleinige Bereitstellung von Archivgut. Hier musst Du als Archivnutzer pro Archivalie 1 Euro zahlen.

Achtung! Dies musst Du auch bezahlen, wenn Du es nicht geschafft hast, die Akte einzusehen. Allerdings liegt die Archivale 14 Tage für Dich zur Einsicht im Lesesaal bereit. Das dürfte machbar sein.

Grund für die Neuerung ist (wie so oft) die Minimierung des Verwaltungsaufwandes und die Vorbeugung unnötiger Bestellungen. Vor allem bei Online-Bestellungen ist eine Aktenbereitstellung schneller ausgelöst, als gedacht. Zwar gibt es Online-Aktenbestellung beim Stadtarchiv Dresden zur Zeit noch nicht, aber es soll in naher Zukunft möglich sein.

Ein Gewinn für Buchautoren und Internetseitenbetreiber dürfte es sein, dass nun keine Lizenzgebühren für die Veröffentlichung/ den Abdruck von Kopien (Staffelung nach Auflagenhöhe, Anzahl der Veröffentlichung …) mehr erhoben werden. Grund dafür ist u. a. das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2009. Darin wurde Archiven von der Erhebung entsprechender Gebühren „abgeraten“.

Wer von den Gebühren befreit werden kann

Bei den ganzen Gebührenerhöhungen stellt sich vielleicht auch für Dich die Frage nach den Möglichkeiten der Ermäßigung oder Befreiung von den Gebühren. Bisher kamst Du in den Genuss einer Gebührenbefreiung, wenn Deine Archivnutzung im Zusammenhang u. a. mit Angelegenheiten der Sozialhilfe, Jugendhilfe, Kriegsfürsorge, der Durchführung des Schwerbehindertengesetzes, des Heimkehrergesetzes, des Wohngeldgesetzes oder des Bundesausbildungsförderungsgesetzes stand. Ebenfalls wurde bei den genannten Leistung auf Gebühren verzichtet, wenn es sich um wissenschaftliche Forschung handelte und eine entsprechender Nachweis dafür vorgelegt werden konnte. Dies bezog sich natürlich nicht auf gewerblichen Zwecke. In der neuen Archivgebührensatzung der Landeshauptstadt Dresden wurde nun auf eine ausführliche Nennung möglicher Fälle bzw. Angelegenheiten der Archivnutzung verzichtet. 

Hintergrund: Niemand und kein Zweck sollte in der Neufassung der Satzung vergessen werden. Im Klartext: Das Archiv entscheidet auf der Grundlage des im Benutzungsantrag genannten Zwecks über die Möglichkeit einer Gebührenbefreiung.

Folgende Leistungen können von Gebührenzahlung befreit werden:

  1. Einsichtnahme in Archiv-, Bibliotheksgut sowie Hilfsmittel, Nutzung Lesegeräte oder Terminals im Lesesaal
  2. Bereitstellung von Archivgut aus Magazinräumen zur Einsichtnahme im Lesesaal
  3. Zuschlag für Bereitstellung von Archivgut mit besonderem Aufwand für Aushebung (z.B. Format)
  4. Beratung oder schriftliche Auskunft (inkl. erforderliche Ermittlungen und Prüfung)
  5. Ermittlung von Archivgut für Reproduktion oder sonstige Zwecke, inkl. gesetzlich geforderter Anonymisierung
  6. Führung durch das Archiv

Private Forscher, Familienforscher bzw. Ahnenforscher dürften im Dresdner Stadtarchiv wohl kaum in den Genuss einer Gebührenbefreiung kommen. Allerdings besteht die Möglichkeit einer Gebührenermäßigung.

Wer wann ermäßigte Gebühren bezahlen darf

Dein geplanter Archivbesuch steht nicht im Zusammenhang mit den oben genannten Fällen der Gebührenbefreiung? Du arbeitest nicht im wissenschaftlichen Auftrag? Vielleicht besteht in Deinem Fall die Möglichkeit einer 50%igen Ermäßigung.

Bisher gab es für Studenten, Arbeitslose, Schüler, Sozialhilfeempfänger, Wehr- und Ersatzdienstleistende und gemeinnützige Vereine und mit Vorlage eines entsprechenden Nachweises die Möglichkeit einer Ermäßigung bei der Zahlung von Archivgebühren. Auch wenn in der neuen Archivgebührensatzung die oben genannten Personengruppen nicht extra im Satzungstext genannt sind, besteht natürlich weiterhin die Möglichkeit einer Ermäßigung bzw. im Einzelfall auch einer Befreiung von den Gebühren. Eine 50%-ige  Ermäßigung ist möglich für:

  • Einsichtnahme in Archiv-, Bibliotheksgut sowie Hilfsmittel, Nutzung Lesegeräte oder Terminals im Lesesaal
  • Bereitstellung von Archivgut aus Magazinräumen zur Einsichtnahme im Lesesaal
  • Zuschlag für Bereitstellung von Archivgut mit besonderem Aufwand für Aushebung (z.B. Format)
  • Beratung oder schriftliche Auskunft (inkl. erforderliche Ermittlungen und Prüfung)
  • Ermittlung von Archivgut für Reproduktion oder sonstige Zwecke, inkl. gesetzlich geforderter Anonymisierung
  • Führung durch das Archiv

Wer nicht fragt, zahlt mehr

Wenn Du in irgendeiner Weise staatliche finanzielle Unterstützung bekommst und die Archivgebühren für Dich eine besondere finanzielle Belastung darstellen: Füge Deinem Benutzungsantrag ein formlosen Antrag auf Gebührenermäßigung hinzu UND/ODER lege bei Deinem ersten Tag im Archiv einen entsprechenden Nachweis (Ausweis) vor.

Das Archiv entscheidet anhand Deiner besonderen Situation und anhand des von Dir im Benutzungsantrag angegebenen Zweck für die Archivnutzung über die Möglichkeit einer Ermäßigung oder Befreiung von den Archivgebühren. Fragen lohnt sich!

Für private Forscher und Familienforscher kann es beim Benutzungsantrag von Vorteil sein, wenn Du heimatkundlichen Zwecke bei der Archivarbeit verfolgst oder gar Mitglied in einem (historischem) Verein bist. Ein gut gemeinter Hinweis zum Schluss. 

Bitte beachte:

  • Gebühren entstehen, wenn Du das Archiv in irgendeiner Form in Anspruch nimmst (z.B.: um Auskünfte bitten, Akten bereit stellen lassen, Akten einsehen, Kopien beauftragen)
  • Gebühren müssen nach Abschluss der Angelegenheit und bei Mitteilung (Rechnung) bezahlt werden
  • Bei höheren Gebühren kann das Archiv einen Vorschuss verlangen

Wenn Du die einzelnen Punkte im Originaltext noch einmal nachlesen möchtest, findest Du diese im unten stehenden Verweis (Link) noch einmal zum Anklicken, Herunterladen und Ausdrucken:

Archivgebührensatzung Stadtarchiv Dresden

Ich wünsche viel Erfolg und Durchhaltevermögen für Deinen nächsten Archivbesuch!

Dein persönlicher Archivbegleiter

Lars


P.S.: Du planst einen Besuch im Stadtarchiv Dresden und würdest gern meine Hilfe bei der Antragstellung oder bei der Informationssuche in Anspruch nehmen? Schreibe mir einfach eine kurze Nachricht mit Deiner Telefonnummer. Ich werde mich so schnell wie möglich mit Dir in Verbindung setzen.


Lass Dir beim Finden helfen!

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2 Kommentare

  • Hallo Lars,
    ich bereite gerade einen Hörfunkbeitrag zu 40 Jahre Dresdner Musikfestspiele vor. Gibt es im Archiv eine Art Chronik bzw alte Programmhefte ab 1977?
    Könnte ich direkt am Mittwoch vorbeikommen? Muss ich mich anmelden? Hab noch nie das Archiv genutzt.
    Freue mich über eine kurze Antwort und bedanke mich im voraus.
    Herzliche Grüße, Susann
  • Hallo Susann,
    gern helfe ich Dir mit deiner Suche.
    Im Bestand 9.2. Wissenschafts- und Kultureinrichtungen des Stadtarchivs Dresden gibt es laut https://www.dresden.de/media/pdf/stadtarchiv/Stadtarchiv-Bestand-2014.pdf" target="_blank" rel="nofollow">Bestandsübersicht einen Teilbestand zu den Dresdner Musikfestspielen (Akten, Plakate, Bildmaterial). Ob das Gesuchte darunter ist, weiß ich leider nicht. Das Stadtarchiv hat am Mittwoch von 9 bis 16 Uhr geöffnet. Ein vorherige Anmeldung ist nicht unbedingt notwendig. Dennoch empfehle ich dir einen Anruf zur Vorbereitung deines Besuches. (Tel.: 0351-4881515) So weiß das Archiv schon mal, was du willst und kann ggf. deinen Besuch etwas vorbereiten.
    Das sächsische Hauptstaatsarchiv Dresden könnte übrigens auch für dich interessant sein. Hier gibt es laut Online-Suche einen Teilbestand zu den http://www.archiv.sachsen.de/archiv/bestand.jsp?guid=337a7cd3-873b-48fc-bc19-e1cf74dc27a2" target="_blank" rel="nofollow">Musikfestspielen Dresden (inkl. Programme).
    Viel Erfolg bei deinen weiteren Recherchen! Lass mich wissen, wenn du weitere Hilfe benötigst.
    Beste Grüße dein Archivbegleiter Lars

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